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Aktuell für Wiener Veranstalter

Awareness-Konzept für Veranstaltungen in Wien

Seit 1. Juli 2026 ist bei bestimmten Veranstaltungen in Wien ab 300 möglichen gleichzeitig anwesenden Personen ein Awareness-Konzept mit der Anmeldung einzureichen. Es beschreibt Zuständigkeiten, Kommunikation und eine klar definierte Awareness-Rettungskette.

Professionelle Einlass- und Veranstaltungssicherheit
01Rollen klar benennen
02Rettungskette definieren
03Security-Schnittstellen abstimmen

Wann die Wiener Vorgabe greift

Die Stadt Wien nennt vier gleichzeitig zu erfüllende Merkmale: Tanzfläche oder Stehplatzbereich vor der Bühne, Alkoholausschank, musikalische Darbietungen und ein Ende nach 21 Uhr. Zusätzlich muss die genannte Besucherschwelle erreicht sein.

  • Veranstalterin oder Veranstalter benennen
  • Awareness-Beauftragte samt Funktion anführen
  • Awareness-Rettungskette beschreiben
  • Auslösung und Information der Besucher festlegen

Awareness und Security sauber verbinden

Awareness-Arbeit und Sicherheitsdienst haben unterschiedliche Aufgaben, müssen aber an Übergaben klar zusammenarbeiten. Dazu gehören ein vertraulicher Meldeweg, Schutz betroffener Personen, Umgang mit beschuldigten Personen, medizinische Hilfe und gegebenenfalls die Einbindung von Behörden.

Für Großveranstaltungen

Bei mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern ist laut Stadt Wien ein Sicherheitskonzept notwendig; das Awareness-Konzept bildet darin einen eigenen Abschnitt. Die konkrete Abstimmung erfolgt im Genehmigungsverfahren.

Häufige Fragen

Gut vorbereitet entscheiden

Kann VIPROTECT das Awareness-Konzept rechtlich freigeben?

Nein. VIPROTECT kann operative Schnittstellen zur Security mitplanen; rechtliche Vollständigkeit und Genehmigung liegen bei Veranstalter und zuständiger Behörde.

Ist ein eigener Rückzugsraum vorgeschrieben?

Die Stadt Wien beschreibt keine generelle Pflicht zu einem eigenen Raum. Das Konzept muss aber nachvollziehbar erklären, wie Betroffene aus einer unsicheren Situation begleitet werden.

Gibt es ein offizielles Muster?

Ja. Die Stadt Wien stellt ein Musterformular der MA 36 zur Verfügung; laut Stadt ist dessen Verwendung nicht verpflichtend, sofern alle Mindestinhalte vollständig enthalten sind.

Stand: 27. August 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit der Stadt Wien beziehungsweise Ihrer Rechtsberatung.

Sicherheit beginnt mit Klarheit

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